Unterversicherung?

Unterversicherung?

Sind Sie sicher, dass die Versicherungssummen in Ihrem Sachversicherungsvertrag richtig festgelegt sind? Eine Fehleinschätzung kann im Schadenfall erhebliche finanzielle Nachteile für Sie haben!

Die Grundlage für die Festlegung der richtigen Versicherungssumme muss immer der Neuwert sein, da im Schadensfall das betroffene Objekt/die betroffenen Gegenstände auch wieder neu errichtet bzw. neu angeschafft werden müssen.

Was ist eine Unterversicherung?

Wenn die Versicherungssumme bei einer Sachversicherung (Gebäude und Inhalt) niedriger als der Versicherungswert ist, liegt eine Unterversicherung vor. Im Schadensfall wird die Versicherungsgesellschaft die Entschädigung entsprechend kürzen.

So wird gerechnet:

Der Neuwert eines Gebäudes beträgt                                              € 600.000,–

Die Versicherungssumme beträgt                                                    € 450.000,–

Somit besteht eine 25%ige Unterversicherung!

Ein Brand verursacht einen Schaden in Höhe von                         € 100.000,–

Die Versicherungsleistung beträgt daher nur 75%, das sind        €   75.000,–

 

Unterversicherungsverzicht

Die Versicherungsgesellschaft kann einen sogenannten „Unterversicherungsverzicht“ einräumen. Diese Vereinbarung besagt, dass die Gesellschaft im Schadenfall darauf verzichtet, eine mögliche Unterversicherung einzuwenden.

Dafür ist es erforderlich, dass bei der Ermittlung der Versicherungssummen die vorgegebene Berechnungsmethode (z.B. nach Wohnfläche oder bebauter Fläche etc.) angewendet und eine Indexklausel vereinbart wird. Dennoch ist die Entschädigung immer mit der Versicherungssumme begrenzt.


Die Ermittlung der richtigen Versicherungssumme ist von besonderer Wichtigkeit!

Wir prüfen Ihren Vertrag gerne unverbindlich. Rufen Sie uns an!