Telefonieren am Steuer – das ist auch beim Rad fahren verboten!
Die eine Hand am Handy, die andere an der Lenkstange.
Ist das erlaubt?
Nein! Wenn Sie von der Polizei erwischt werden, zahlen Sie 50 Euro Strafe.
Die neue Verordnung gilt bereits seit 1. April 2013. Das Telefonieren während des Radfahrens ist aber nicht gänzlich untersagt.
Mit Freisprecheinrichtung beziehungsweise mit Kopfhörer oder Headset ist es weiterhin erlaubt.
Bitte denken Sie trotzdem daran: Telefonieren während des Radfahrens ist gefährlich!
Für Sie selbst und für andere Verkehrsteilnehmer.
Ihre Aufmerksamkeit und Reaktionsfähigkeit sind eingeschränkt.
Das Gespräch am Handy darf nicht vom Verkehrsgeschehen ablenken!
Eine weitere Änderung der Straßenverkehrsordnung betrifft die Benutzung der Radwege.
Wenn Radwege schmal und stark frequentiert sind, dürfen Radfahrer auf die Straße ausweichen,
wenn es die Sicherheit und Flüssigkeit des Verkehrs erlaubt.
Passen Sie auf sich auf, sonnst könnten Sie ganz schnell gegen einen Baum fahren!